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Hyposensibilisierung

Autor: Dr. med. Matthias Waltert | 01. Januar 2019

spezifische Immuntherapie

Die Hyposensibilisierung ist die einzige bekannte Therapie, die die Ursache und nicht nur die Symptome der Allergie behandelt.
Hierbei erhält der Patient das relevante Allergen in steigender Dosis zugeführt bis eine bestimmte Allergendosis erreicht wird. Diese (Erhaltungs-) Dosis erhält der Patient dann in der Regel 3 (bis 5) Jahre.
Ziel der Therapie ist es den Körper an das Allergen zu gewöhnen. Der Körper bzw. das Immunsystem wird toleranter gegenüber dem Allergen.

Untersuchungen belegen, dass durch eine Hyposensibilisierung nicht nur die Heuschnupfen Symptome nachlassen und somit die Lebensqualität steigt, sondern auch Neusensibilisierungen (bzw neue Allergien) und ein sogenannter „Etagenwechsel“ (also die Weiterentwicklung eines Heuschnupfens in ein Asthma bronchiale) vermieden werden können.

Grundsätzlich werden 2 Therapieformen unterschieden:
Subkutane Hyposensibilisierung (SCIT)
Das Allergen wird unter die Haut gespritzt. Nach einer „Aufdosierungsphase“ erfolgt die Gabe alle 4 Wochen

Sublinguale Hyposensibilisierung (SLIT)
Das Allergen wird in Tropfen oder (Schmelz-) Tablettenform über die Mundschleimhaut aufgenommen. Im Unterschied zur subkutanen Gabe wird das Allergen hier täglich eingenommen.

Zu den Nebenwirkungen einer Hyposensibilisierung gehören Juckreiz, Rötung und Schwellung im Stichbereich. Allgemeine Risiken wie Infektionsgefahr und Thrombosen (Blutgerinnselbildung) sind zu berücksichtigen. In ganz seltenen Fällen kann es zu allergischen Starkreaktionen bis hin zum ernsten anaphylaktischen Schock oder Asthma-Anfall kommen. Daher müssen die Patienten noch 30 Minuten nach der subkutanen Spritze in der Praxis verweilen.

Allgemeine Tipps:

Am Therapietag der subkutanen Gabe sollte Sport oder andere körperliche Belastung wie Saunabesuche oder heiße Bäder vermieden werden. Während der Hyposensibilisierung können antiallergische Medikamente (z.B. Antihistaminika) eingenommen werden. Sie beeinflussen den Behandlungserfolg nicht. Die Hyposensibilisierung kann bei Eintreten einer Schwangerschaft im Normalfall fortgesetzt werden, während man in einer bereits bestehenden Schwangerschaft eine solche Therapie jedoch nicht beginnen sollte. Eine Ausnahme stellt eine lebensbedrohliche Insektengiftallergie dar.

Die Kosten der Behandlung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.



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