Maskenpflicht
Autor: Bernadette Käuper | 24. April 2023
Ab dem 08.04.2023 endet die bundesweite Maskenpflicht in Gesundheitsreinrichtungen und Arztpraxen.
Patienten und Besucher in unseren Praxen und Schlaflabore müssen ab diesem Zeitpunkt keine FFP2 Masken tragen.
Wir möchten Sie dennoch bitten, bei Erkältungssymptomen oder Immunschwäche eine Maske zu tragen.
Wir behalten uns dennoch vor, im Rahmen des Hausrechts das Tragen einer Maske anzuordnen, sofern deutliche Erkältungssymptome bestehen oder die Infektionslage sich ändert.
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