Hausarzt-Vermittlungsfall
Autor: Dr. med. Matthias Waltert | 31. Januar 2024
Sie brauchen einen dringenden Termin beim Pneumologen und finden diesen nicht zeitnah bei uns und auch nicht bei einem anderen Kollegen…
Bis zum 31.12.2022 gab es das sogenannte „Termin-Service-Gesetz (TSVG)“. Diese Regelung wurde bedauerlicherweise zum Ende des Jahres 2022 beendet. Geblieben ist eine Möglichkeit, sich zeitnah einen Termin vermitteln zu lassen und zwar im Rahmen des Hausarzt-Vermittlungsfalls.
Was heißt das für Sie?
Diesen Termin können Sie bei uns nicht online buchen. Wir können Ihnen zeitnah einen Untersuchungstermin zur Verfügung stellen, wenn ihr Hausarzt Ihnen diese Notwendigkeit attestiert.
Dies gestaltet sich wie folgt:
Sie bitten Ihren Hausarzt telefonisch bei uns einen Termin im Rahmen des Hausarzt-Vermittlungsfalls zu vereinbaren. Falls Sie in dem betreffenden Quartal noch nicht in unserer Praxis waren, stellt Ihnen der Hausarzt eine Überweisung als Hausarzt-Vermittlungsfall. Auf der Überweisung muss dies entsprechend kenntlich gemacht sein. Darüber hinaus muss Ihr Hausarzt unsere Vertragsarztnummer auf die Überweisung vermerken und dies auch entsprechend in seinem Praxis-System hinterlegen.
Warum ist dieses Vorgehen notwendig?
Im Rahmen des Hausarzt-Vermittlungsfall können wir schnellere Termine anbieten, wie oben erwähnt, muss dieser Termin jedoch von Ihrem Hausarzt bei uns vereinbart werden.
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